Satzungsänderung am 25.03.2017
Änderung der Satzung
Die Satzung wurde zuletzt in 2007geändert.
Folgende Änderungen wurden in der Jahreshauptversammlung
am 25.03.2017 beschlossen.
§4 Farben und Auszeichnungen
Wird um den Punt 4. erweitert. Dieser lautet:
4. Ehrungen sind in einer separaten „Ehrenordnung“
festgelegt.
Im §8 Der Vorstand,
werden folgende Änderungen vorgenommen:
a) dem Gesamtvorstand
Die Positionen:
stellvertr. Abteilungsleiter/ in Turnen + Leichtathletik
stellvertr. Abteilungsleiter/ in Gymnastik und Aerobic
stellvertr. „Alt Herren“ Fußballabteilungsleiter/ in
stellvertr. Abteilungsleiter/ in Spielmannszug
entfallen.
Dafür werden drei
Beisitzer gewählt.
Der Punkt 5. wird unterteilt in Absatz
a) (Bisheriger Text:)
5. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.
und neuer Absatz
b) Nicht besetzte Positionen können durch Vorstandsbeschluss bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch aus der Reihe der Mitglieder besetzt werden.
Aufnahme einer Datenschutzklausel.
Der bisherige §12 Auflösungsbestimmungen
wird zum §13 Auflösungsbestimmungen.
Die neue Datenschutzklausel wird als
§ 12 Datenschutzklausel eingetragen.
§12 Datenschutzklausel
1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche
Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung
der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im
Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um
folgende Mitgliederdaten: Mitgliedsnummer, Vorname, Name, Anschrift,
Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail Adresse,
Geburtsdatum, Hochzeitsdatum, Lizenz(en) und Funktion(en) im Verein.
2. Durch ihre
Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die
Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer
personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des
Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist
nicht statthaft.
3. Jedes
Mitglied hat das Recht auf:
- Auskunft über seine gespeicherten Daten;
- Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit;
- Sperrung seiner Daten;
- Löschung seiner Daten.
4. Durch ihre
Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die
Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print-und
Telemedien sowie elektronischen Medien zu.